Ferien

Immerwährender Ferienkalender

  DIN Woche
Sportferien  5
Frühlingsferien 15 und 16
Sommerferien 28 bis 32
Herbstferien 39 bis 41
Winterferien

52 und 1

(bzw. 53 und 1) 

Kantonale Ferienordnung 2023-28

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Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32, Sommerferien 2021


Agenda Ferien 2023/24

  Erster Ferientag Letzter Ferientag DIN-Woche
Herbstferien 2023 Samstag 23. September 2023 Sonntag 15. Oktober 2022 39-41
Winterferien 2023/24 Freitag  22. Dezember 2023 ab 11:50h Sonntag 7. Januar 2024 52-01
Sportferien 2024 Samstag 27. Januar 2024 Sonntag 4. Februar 2024 05
Frühlingsferien 2024 Samstag 6. April 2024 Sonntag 21. April 2024 15-16
Sommerferien 2024 Samstag 6. Juli 2024  Sonntag 11. August 2024 28-32

Freitag nach Auffahrt ist schulfrei.

 

Die Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Schulschluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan.  

Unterrichtsfreie Halbtage

Die Abteilungsleitung Bildung kann bis zu zehn Schulhalbtage pro Schuljahr als unterrichtsfrei erklären. Darin sind lokale Feiertage und Veranstaltungen, Halbtage zur Verlängerung von Wochenenden (z.B. Auffahrtswoche) inbegriffen. Von diesen zehn Halbtagen können bis zwei Halbtage für individuelle Hospitationen der Lehrerinnen und Lehrer in anderen Klassen oder im Kindergarten bewilligt werden. 

 

Die Schulhalbtage sind für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei. Die Lehrpersonen bilden sich während dieser Zeit weiter (Ausnahme: Auffahrt). 


Im Schuljahr 2022 / 23 wird für die Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler in Konolfingen an folgenden Tagen der Unterricht ausfallen:

An folgenden Tagen findet aufgrund interner Weiterbildung der Lehrerschaft kein Unterricht statt:

Schulhaus  Tag Datum
alle Freitag 22.09.2023
alle Montag 05.02.2024
alle Mittwoch 15.05.2024
alle Montag 10.06.2024

Freie Halbtage (individuell)

Gemäss Volksschulgesetz sind Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Das Kind muss zwei Tage vor der Absenz bei der Klassenlehrperson abgemeldet werden.