Allgemeines

Schulsystem im Kanton Bern

Das Volksschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und des Kantons. Die Gemeinden sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule besuchen kann. Im Auftrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern führen die Schulinspektorate die fachliche Aufsicht über Kindergärten und Schulen.


Einschreiben für den Kindergarten

Der Kindergartenbesuch ist ein Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit. Damit verbunden ist die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern und der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen.

Jedes Kind, das bis zum 31. Juli das vierte Alterjahr zurückgelegt hat, tritt auf den darauffolgenden 1. August in den Kindergarten ein. Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt. Das Einschreiben für den Kindergarten findet jeweils im März statt. Eltern mit Kindern im Kindergartenalter erhalten direkt vom Schulsekretariat ein Schreiben mit Anmeldeformular. Dieses ist an das Schulsekretariat zurückzusenden.

 
Die Zuteilung der Kinder zu den Kindergartenklassen erfolgt durch die Schulleitung und wird Ende Mai vorgenommen.

 

Einschulung

Im Kindergarten findet jährlich ein Elterngespräch statt. Im zweiten Kindergartenjahr wird der Übertritt ins 1. Schuljahr thematisiert und auf dem Formular „Standortbestimmung Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe“ festgehalten. Der Übertritt vom Kindergarten in die Schule gilt als Schullaufbahn-entscheid und wird von der Schulleitung auf Antrag der Lehr-person nach den Elterngesprächen getroffen. Bei Unsicher-heiten kann die Kantonale Erziehungsberatungsstelle beigezo-gen werden.

Die Kinder können auf begründetes Gesuch hin – meistens aufgrund des Entwicklungsstandes - ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr übertreten.


Zuzug/Einweisung in die Schule 

Benützung der Schulanlagen

 

Die Schulräume und Sportanlagen werden durch das Schulsekretariat vermietet. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular (siehe Link unten) aus.

Tarife

Kontakt:

Schulsekretariat Konolfingen

Telefon: 031 790 45 55

 

mail: schulsekretariat@konolfingen.ch


Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I

Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Wenn sich Eltern und Lehrkraft bei einem Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I nicht einigen können, soll das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen können. Diese ersetzt das Einigungsgespräch.

 

 


Schulmodell Oberstufe

Modell 3b Konolfingen

Die Real- und SekundarschülerInnen besuchen gemischte Stammklassen.

 

Die Hauptfächer (Niveaufächer)

In den Hauptfächern Mathematik und Französisch findet getrennter Niveauunterricht (Sek/Real) statt. Das dritte Hauptfach Deutsch wird in den gemischten Stammklassen unterrichtet - wobei die Schülerinnen und Schüler ihrem Niveau entsprechend verschiedene Anforderungen erfüllen müssen. Wer in mindestens zwei der drei Hauptfächer dem Sekundarschul-Niveau zugeteilt ist, ist SekundarschülerIn.

 

Englisch

Die SchülerInnen und Schüler werden in zwei Leistungsgruppen Grundanforderungen und erweiterte Anforderungen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach dem individuellen Wissensstand der SchülerInnen und ist unabhängig vom besuchten Niveau in den Hauptfächern. 

 

alle anderen obligatorischen Fächer

Alle anderen obligatorischen Fächer werden in den Stammklassen unterrichtet. Den unterschiedlichen Niveaus (Sek/Real) wird mittels innerer Differenzierung Rechnung getragen.

 

Flex 9 Chonu

Ab dem Schuljahr 20/21 wird ein flexibilisiertes 9. Schuljahr (Flex 9) in Konolfingen eingeführt. Das Konzept und weitere Informationen finden Sie hier.

 


Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE)

Alle Schülerinnen und Schüler (SuS) der Oberstufe werden ab dem Schuljahr 2020/21 nach den Vorgaben des Lehrplans 21 unterrichtet.

Sie besuchen im Rahmen des obligatorischen Unterrichts anstelle der bisherigen, freiwilligen Individuellen Lernförderung (ILF) und der Mittelschulvorbereitung (MSV) 3Pflichtlektionen Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE).

 

„Das Unterrichtsgefäss ermöglicht den SuS, in den Fachbereichen Sprachen und Mathematik individuelle Schwerpunkte zur Vertiefung von Grundansprüchen sowie zur Erweiterung der Kompetenzen zu setzen. Die IVE dient ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II“ (LP21, AHB 3.2.1). 

 

Das IVE wird an der Oberstufe in Konolfingen in Form von Lernateliers (LA) angeboten. Ein Lernatelier mit zwei Lektionen findet klassenübergreifend, parallel zu den Werkateliers, bei Fachlehrpersonen statt. Wer von den SuS nicht im Werkatelier ist, besucht das Lernatelier.

In der 8. Klasse wird das zweite Lernatelier, mit zwei Lektionen alle zwei Wochen, in der Halbklasse parallel zum praktischen Teil WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt: 4 Lektionen ab grosser Pause bis über den Mittag mit kochen und essen) gesetzt. In der 9. Klasse ist das zweite Lernatelier eine Einzelstunde als Klasse zusammen mit der Klassenlehrperson.

IVE in den Lernateliers gehört zum obligatorischen Unterricht und benötigt keine Anmeldung.

 


Dispensation

Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung ist die Schulleitung  für Dispensationen vom Unterricht zuständig.

Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung einzureichen.

 

Die Dispensation für eine Schnupperlehre ist separat geregelt.

freie Halbtage

Gemäss Volksschulgesetz sind Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Wir bitten Sie ihr Kind zwei Tage vor der Absenz bei der Klassenlehrperson abzumelden. 


Leitbild

Wir Lehrpersonen...

Den Lehrkräften kommt eine zentrale Verantwortung für eine gute Schule zu. Sie sind verantwortlich für ihren Unterricht, organisieren ihre Aufgaben mit Eigenverantwortung und tragen mit ihrer Mitarbeit zu einem optimalen Funktionieren der gesamten Schule bei.