Allgemeines

Schulsystem im Kanton Bern

Das Volksschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und des Kantons. Die Gemeinden sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule besuchen kann. Im Auftrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern führen die Schulinspektorate die fachliche Aufsicht über Kindergärten und Schulen.


Einschreiben für den Kindergarten

Der Kindergartenbesuch ist ein Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit. Damit verbunden ist die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern und der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen.

Jedes Kind, das bis zum 31. Juli das vierte Alterjahr zurückgelegt hat, tritt auf den darauffolgenden 1. August in den Kindergarten ein. Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt. Das Einschreiben für den Kindergarten findet jeweils im März statt. Eltern mit Kindern im Kindergartenalter erhalten direkt vom Schulsekretariat ein Schreiben mit Anmeldeformular. Dieses ist an das Schulsekretariat zurückzusenden.

 
Die Zuteilung der Kinder zu den Kindergartenklassen erfolgt durch die Schulleitung und wird Ende Mai vorgenommen.

 

Einschulung

Im Kindergarten findet jährlich ein Elterngespräch statt. Im zweiten Kindergartenjahr wird der Übertritt ins 1. Schuljahr thematisiert und auf dem Formular „Standortbestimmung Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe“ festgehalten. Der Übertritt vom Kindergarten in die Schule gilt als Schullaufbahn-entscheid und wird von der Schulleitung auf Antrag der Lehr-person nach den Elterngesprächen getroffen. Bei Unsicher-heiten kann die Kantonale Erziehungsberatungsstelle beigezo-gen werden.

Die Kinder können auf begründetes Gesuch hin – meistens aufgrund des Entwicklungsstandes - ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr übertreten.


Zuzug/Einweisung in die Schule 

Benützung der Schulanlagen

 

Die Schulräume und Sportanlagen werden durch das Schulsekretariat vermietet. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular (siehe Link unten) aus.

Tarife

Kontakt:

Schulsekretariat Konolfingen

Telefon: 031 790 45 55

 

mail: schulsekretariat@konolfingen.ch


Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I

Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Wenn sich Eltern und Lehrkraft bei einem Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I nicht einigen können, soll das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen können. Diese ersetzt das Einigungsgespräch.

 

 


Leitbild

Wir Lehrpersonen...

Den Lehrkräften kommt eine zentrale Verantwortung für eine gute Schule zu. Sie sind verantwortlich für ihren Unterricht, organisieren ihre Aufgaben mit Eigenverantwortung und tragen mit ihrer Mitarbeit zu einem optimalen Funktionieren der gesamten Schule bei.