Nutzungsvereinbarung Chromebooks

Zyklus 2

Zu den Rahmenbedingungen:

Jeder Schülerin und jedem Schüler der 5./6. Klasse wird von der Schule ein Chromebook als Arbeitsgerät für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Gerät darf in Ausnahmefällen im Auftrag einer Lehrperson zur Bearbeitung von Hausaufgaben mit nach Hause genommen werden. Für die Nutzung und den gewinnbringenden Einsatz der Chromebooks im Unterricht benötigen die Schüler*innen einen persönlichen Account. Ein solcher wird in Google Workspace for Education Plus durch einen schulinternen Administrator erstellt. Beim Erstellen des Accounts werden nur Name & Vorname mit der Domain “@chonu.cloud” verknüpft und an Google weitergegeben.

 

Damit das Arbeitsgerät im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden kann, gelten folgende Abmachungen verbindlich:

  • Die Schüler*innen halten ihre Logindaten und Passwort stets geheim.
  • Das Chromebook ist Eigentum der Schule und somit ein Arbeitsgerät und keine Gamekonsole.
  • Auf dem Gerät dürfen nur Nutzer mit einem Schul-Account hinzugefügt werden. Die entsprechende Konfiguration erfolgt unter Anleitung einer Lehrperson und wird von Zeit zu Zeit überprüft. Änderungen der Systemkonfigurationen sind nicht erlaubt.
  • Es dürfen keine rechtswidrigen Inhalte (wird im Unterricht thematisiert) auf dem Gerät betrachtet, gespeichert und/oder verbreitet werden. Ganz allgemein sind Handlungen, die nach schweizerischem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen, zu unterlassen.
  • Die Leitsätze zum Verhalten im Internet und die zusätzlichen Klassenregeln im Umgang mit dem Chromebook und dem Internet sind einzuhalten.
  • Beschädigungen aller Art am Gerät müssen unverzüglich der Klassenlehrperson gemeldet werden. Bei grob fahrlässigem oder bewusst schadhaftem Umgang mit dem Chromebook im Unterricht kann die Schule als Eigentümerin jegliche Haftung ablehnen und der Schülerin / dem Schüler eine Reparatur / Neubeschaffung in Rechnung stellen. Für zu Hause oder auf dem Schulweg entstandene Schäden haften die Eltern.
  • Die Nutzung des Internets an der Schule ist ein Privileg und kein Recht! Digitale Medien brauchen wir in der Schule zum Arbeiten, nicht zum Vergnügen.

Zyklus 3

zu den Rahmenbedingungen:

Jeder Schülerin und jedem Schüler ab der 7. Klasse wird von der Schule ein neues Chromebook als Arbeitsgerät für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Chromebook ist und bleibt Eigentum der Schule. Das Gerät kann zur Bearbeitung von Hausaufgaben auch mit nach Hause genommen werden. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit muss das Gerät wieder zurückgegeben werden.

 

Damit das Arbeitsgerät im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden kann, gelten folgende Abmachungen verbindlich:

  • Die Verantwortung für das persönliche Gerät und ihren Account liegt bei der einzelnen Schülerin / beim einzelnen Schüler.
  • Auf dem Gerät darf nur ein Nutzer mit einem Schul-Account eingerichtet werden. Die entsprechende Konfiguration erfolgt unter Anleitung einer Lehrperson und wird von Zeit zu Zeit überprüft. Änderungen der Systemkonfigurationen sowie Gastzugänge sind nicht erlaubt.
  • Das Gerät steht immer und mit genügend Akkuleistung für den Unterricht zur Verfügung.
  • Das Chromebook ist Eigentum der Schule und somit ein Arbeitsgerät und keine Gamekonsole.
  • Es dürfen keine rassistischen, pornografischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder ganz allgemein rechtswidrigen Inhalte auf dem Gerät betrachtet, gespeichert und/oder verbreitet werden. Ganz allgemein sind Handlungen, die nach schweizerischem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen, zu unterlassen.
  • Bei Missachtung der Leitsätze für das Verhalten im Internet oder sonstigen Regelverletzungen kann das Chromebook durch eine schulverantwortliche Person eingezogen werden.
  • Beschädigungen aller Art oder der Verlust des Gerätes müssen unverzüglich der Klassenlehrperson gemeldet werden. Bei grob fahrlässigem oder bewusst schadhaftem Umgang oder Verhalten mit dem Chromebook oder Schäden ausserhalb des Schulareals kann die Schule als Eigentümerin jegliche Haftung ablehnen und dem/der Schüler/in eine Reparatur / Neubeschaffung in Rechnung stellen.
  • Persönliche Geräte wie Smartphones oder Smartwatches sind nur temporär und im Zusammenhang mit einem konkreten Schulauftrag ins WLAN der Schule einzubinden und werden grundsätzlich während des Unterrichts eingezogen.
  • Die Nutzung des Internets an der Schule ist ein Privileg und kein Recht! Digitale Medien brauchen wir in der Schule fürs Arbeiten, nicht zum Vergnügen.

Sorgfalt und Respekt im Umgang mit dem Chromebook

Ein Blick auf die Chromebooks der Oberstufenklassen zeigt, dass wir mit unserem Einsatz für den sorgfältigen Umgang mit Material nach wie vor noch nicht alle Jugendlichen erreicht haben. Nachhaltigkeit ist uns wichtig - wir verwenden deshalb die Geräte nach den drei Jahren auf der Oberstufe weiter- hin so lange wie möglich im Zyklus 1 und 2. Die Chromebooks sind und bleiben Eigentum der Schule. Gleich wie das Lehrmittel in der Mathematik oder Bücher im Deutschunterricht oder Werkzeuge für den Werkunterricht. Unsere Erfahrungen haben über die letzten Jahre gezeigt, dass die Geräte einen Lebenszyklus von mindestens 5 Jahren erreichen.

 

Bitte schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind das Chromebook von Zeit zu Zeit an:

 

Funktioniert das Chromebook einwandfrei?

 

Gibt es Schäden wie:

  • fehlende Tasten
  • Risse oder andere Beschädigungen am Bildschirm, am Gehäuse, oder den Schutzgummis

Sind Tastatur und Bildschirm sauber? (Hygiene)

 

Maximal ein Aufkleber (muss bei Abgabe ohne Spuren entfernt werden können) keine Markierungen mit Kugelschreiber oder wasserfesten Schreibern

 

Defekte Chromebooks versuchen wir zu reparieren:

Austausch Display = CHF 240.-

Austausch Tastatur= CHF 220.- 

fehlender Stift = CHF 49.- 

fehlendes Netzteil = CHF 45.-

 

Beschädigte Chromebooks, die sich nicht mehr reparieren lassen, stellen wir mit dem Restwert in Rechnung.

Der Restwert ergibt sich aus folgender Berechnung:

Anschaffungskosten nach Listenpreis* : 10 Semester ∙ Anzahl Semester bis zur vollständigen Amortisation

*Der Listenpreis wird tagesaktuell verwendet